Verkehrs- und Parkregelung – Waldbrandprävention
Aufgrund der erheblichen Brandgefahr, die das gesamte Département betrifft, sowie der zahlreichen in den letzten Tagen in ganz Frankreich verzeichneten Brandausbrüche:
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Die Gemeinde Ramonchamp hat eine Verordnung (Nr. 59/2026) erlassen, die bis einschließlich 17. August gilt und den Zugang zu ALLEN Gemeindewäldern über jeden Zugang für Kraftfahrzeuge und Fußgänger verbietet.
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Die Gemeinde Bussang hat eine Verordnung (Nr. 172/2026) erlassen, die bis zum 31. August gilt und den Verkehr von motorisierten Landfahrzeugen untersagt: Elektrofahrräder, Autos, Motorräder, Quads, Buggys und alle anderen motorisierten Freizeitfahrzeuge.

