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Neue Regelungen in Kraft
Ab dem 1. November 2021 wird im Rahmen des Berggesetzes II und des am 18. Oktober 2020 im Amtsblatt veröffentlichten Durchführungsdekrets die Winterausrüstung in bestimmten Gemeinden in 48 französischen Departements, einschließlich der Vogesen, obligatorisch.
Das Gebiet der Ballons des Hautes-Vosges ist Teil des von dieser neuen Verordnung betroffenen Gebiets.

Vom 1. November 2021 bis 31. März 2022 wird von Autofahrern, die auf unseren Straßen fahren, eine winterspezifische Ausrüstung verlangt, auch für vorbeifahrende Fahrzeuge, die nicht in den betroffenen Abteilungen registriert sind.
Autofahrer haben die Wahl zwischen 2 Optionen:
   1. im Kofferraum des Fahrzeugs mit Metall- oder Textilschneeketten (den berühmten „Socken“) an mindestens 2 Antriebsrädern befestigt werden
   2. an allen 4 Rädern mit Winterreifen oder 4-Jahreszeiten-Reifen ausgestattet sein.

Fahrzeuge mit Spikereifen sind von dieser Verpflichtung nicht betroffen.
Bei Zuwiderhandlung wird eine Geldstrafe von 135 Euro fällig und das Fahrzeug kann stillgelegt werden.
Am Anfang und Ende der betroffenen Gebiete werden neue Verkehrsschilder aufgestellt.

Die Toleranz wird im Winter 2021-2022 gewährt: Verstöße gegen die oben genannten Verpflichtungen werden in diesem Winter nicht geahndet.