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Laut Gesetz n° 78-17 vom 06. Januar 1978 der Nationalen Kommission für die Informatik und des Freiheitsrechtes (CNIL), bezüglich der Datenerfassung und der Freiheitsrechte (Artikel 36) kann der Betroffene Zugang fordern, so dass er die betreffenden Informationen berichtigt, ergänzt, klärt, aktualisiert oder löscht, falls diese ungenau, inkomplett, doppeldeutig oder abgelaufen sind. Die Sammlung oder die Benutzung, die Kommunikation oder die Erhaltung sind verboten. Um dieses Recht auszuüben, bitte es im Formular oben präzisieren.